Grundlagen der Zusammenarbeit (AGB)

1. Arbeit in Projekten

Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams

Für viele Projekte arbeite ich mit verschiedenen Kolleg·innen zusammen, teilweise auch als Unterauftragnehmer·innen. Diese unterliegen den gleichen professionellen Verpflichtungen. Mehr zu meinem Netzwerk über diesen Link.

Schweigepflicht

Ich verpflichte mich zur vertraulichen Behandlung aller Vorgänge und Sachverhalte, die im Zusammenhang mit einem Projekt stehen. Dritte werden von mir und möglichen Teammitgliedern nicht informiert. Vorbehalten ist die mögliche Besprechung im Rahmen von Fallsupervision/Fallcoaching und kollegialer Beratung zum Zweck der Qualitätssicherung. Kolleg·innen, Supervisor·innen und Coaches unterliegen der Schweigepflicht.

Honorar

Das Honorar richtet sich nach dem zeitlichen Umfang des Projekts (Honorar pro Person und Tag oder Stunde) und wird bei Beauftragung verabredet. Ein Arbeitstag umfasst grundsätzlich acht Zeitstunden.

Vor-/Nachbereitungszeit

Diese Zeiten werden grundsätzlich mit einem halben Tagessatz (zzgl. USt.) pro Tag in Rechnung gestellt. Die Nachbereitung enthält je nach Absprache auch eine Fotodokumentation.

Reisekosten

Sind im Zusammenhang mit dem Projekt Reisezeiten erforderlich, werden Sie mit einem halben Tagessatz (zzgl. USt.) in Rechnung gestellt. Anfallende Reisekosten werden den Auftraggebenden in Rechnung gestellt, unter Berücksichtigung von Zeit- und Kostenkriterien zugunsten der Auftraggebenden (PKW 0,30 €/km; Bahnfahrt 2. Klasse mit BahnCard falls vorhanden; Flug, Mietwagen, Taxi und sonstige öffentliche Verkehrsmittel nach Beleg). Anfallende Spesen werden nach steuerlichen Richtsätzen bzw. nach Beleg abgerechnet. Für Flugreisen erwerbe ich zusätzlich CO2-Kompensationszertifikate, die ich zusätzlich in Rechnung stelle.

Umsatzsteuer

Für alle Leistungen wird die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 % fällig.

Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Durchführung der bei der Beauftragung vereinbarten Tätigkeiten, bei längeren Projekten vierteljährlich. Die Rechnungen sind mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen zu begleichen.

Zusatzaufwand

Nach Absprache. Arbeits- und Trainingsmaterialien werden nur nach Abstimmung mit den Auftrageber·innen gesondert berechnet. Kosten, die durch die Herstellung von Barrierefreiheit enstehen (z.B. Erstellung barrierefreier PDFs, ALT-Texte), werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Materialien werden nach Möglichkeit so barrierefrei, klima- und ressourcenschonend wie möglich hergestellt und verwendet.

Ausfallkosten

Als Selbstständige sind Termine für mich wichtige Planungsgrößen. Kurzfristig ausfallende Termine sind oft nur schwer neu zu vergeben. Es gilt daher folgendes:

  • Stornierung meinerseits
    • Für Ausfälle aufgrund von Krankheit oder anderen in meinen Verantwortungsbereich fallende Gründe versuche ich personelle Vertretung zu organisieren oder zeitnah einen neuen Termin zu finden.
  • Stornierung von Seite der Kund·innen
    • Verschiebung des Termins bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 20% des Honorars.
    • Absage des Termins bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten 50 % des Honorars
    • Absage des Termins bis zu 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 100% des Honorars.

Beendigung der Zusammenarbeit

Sollten sich vor dem geplanten Abschluss der Zusammenarbeit Gründe finden, die eine vorzeitige Beendigung (Kündigung) nahelegen, verpflichten sich beide Seiten vorab zu einem klärenden Abschlussgespräch.

Andere Vereinbarungen

bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand

ist Berlin.

2. Veranstaltungen

Anmeldung

Eine Anmeldung erfolgt schriftlich. Vertragspartner·in ist, auch bei Kostenübernahmeerklärung Dritter, die sich anmeldende Person. Alle per Post oder auf dem elektronischen Weg eingegangenen Anmeldungen sind verbindlich und reservieren einen Platz bei der jeweiligen Veranstaltung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhalten die Teilnehmenden unverzüglich eine Benachrichtigung.

Teilnahmebetrag

Der Teilnahmebetrag gilt pro Person. Für alle Leistungen wird die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer in Höhe von aktuell 19 % fällig. Die Kosten der Unterbringung und Verpflegung sowie der An- und Abreise tragen die Teilnehmenden separat selbst. Der Teilnahmebetrag wird spätestens 4 Woche vor der Veranstaltung fällig, wenn nichts Anderes vereinbart ist.

Rücktritt

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen und ist bis zu zwei Monate vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro einbehalten. Bei einem Rücktritt später als vier Wochen vor der Veranstaltung können wir nur 50 % der Teilnahmekosten rückerstatten, es sei denn eine andere geeignete Person wird als Ersatz genannt. Bei einer Absage weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung, behalten wir uns vor, 100% des Teilnahmebeitrages einzubehalten. Sollte die Teilnahme während der Fortbildung bzw. des Workshops abgebrochen werden, ist eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr nicht möglich. Wenn Teile der Veranstaltung aus Krankheitsgründen oder höherer Gewalt nicht besucht werden können, bemühen wir uns um eine mögliche anderweitige Vermittlung der Inhalte.

Terminverschiebung oder Absage

Falls eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmendenzahl verschoben oder abgesagt werden muss, erhalten die Angemeldeten eine schriftliche Benachrichtigung. Im Falle einer Absage oder Verschiebung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Teilnehmenden bestehen nicht.

Evolution

Manchmal ist es aus wichtigen Gründen nötig, Programmpunkte zu ändern. Es besteht keine Verpflichtung zur exakten Durchführung des angekündigten Programmes, solange der Charakter der Veranstaltung insgesamt gewahrt bleibt.

Vertraulichkeit

Bei Veranstaltungen wird auch mit dem persönlichen Erleben der Teilnehmenden gearbeitet. Daher verpflichten sich Veranstaltende als auch Teilnehmende zur Vertraulichkeit über persönliche oder institutionelle Details.

Selbstverantwortung

Alle Teilnehmer·innen sind für ihr Handeln innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen selbst verantwortlich. Eine psychische Grundstabilität der Teilnehmenden wird vorausgesetzt.

Haftung

Die Haftung der Veranstalter·innen beschränkt sich gegenüber den Teilnehmenden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen und Garderobe bei Veranstaltungen wird keine Haftung übernommen. Gerichtsstand ist Berlin und die salvatorische Klausel findet Anwendung.

Berlin, 26. Mai 2025

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